Westlich des jetzigen Parklizenzgebiet Rotkreuzplatz Süd soll sich in Zukunft das Parklizenzgebiet Apostelblöcke anschließen. Ein Grund für Parklizenzgebiete ist es, dass Anwohnerinnen und Anwohner dort dann einfach Parkplätze bekommen, weil andere Autofahrer dort gar nicht oder nur noch kurzzeitig oder gebührenpflichtig parken können. Gleichzeitig haben es die Parklizenzgebiete an sich, dass dort nur noch legal geparkt werden darf.
„Nur noch legal geparkt werden? Das sollte doch immer so sein!“ Tatsächlich ist es aber so, dass an vielen Stellen in München das sogenannte Gehwegparken geduldet wird. In dem betroffenen Gebiet gibt es so ca. 100 Stellplätze die aktuell geduldet werden und in Zukunft wegfallen werden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner sind das faktisch seit Jahrzehnten Stellplätze – auch wenn sie das juristisch nicht sind, sondern eben nur geduldet werden.
Ich – aber auch Kolleginnen und Kollegen aus der CSU und SPD Fraktion – habe daher aktuell die Sorge, dass die Anwohner durch das Parklizenzgebiet am Schluss eben nicht besser gestellt sind als davor. Daher fordern wir einen Ortstermin mit dem Mobilitätsreferat, um vor Ort zu schauen ob man noch mehr Stellplätze, an Stellen wo der Gehweg breit genug ist, kostengünstig abmarkieren kann – also legalisieren kann – um so jedenfalls bei Einführung des Parklizenzgebiets den Druck für die Anwohner so gut wie möglich abzumildern.
Als FDP-Fraktion konnten wir auch diesen Monat wieder zwei Anträge erfolgreich und einstimmig einbringen. Zum einen soll im nächsten Jahr der Europatag auch auf dem Rotkeuzplatz gefeiert werden. Oder jedenfalls Veranstaltungen im Rahmen des Europa-Mai's dort stattfinden. Ich finde es wichtig, dass wir "Europa" auch am 9. Mai am Europatag zu den Menschen bringen. Für München heißt das für mich: Nicht nur alles am Marienplatz sondern eben auch in den Stadtbezirken den Europatag feiern! Und in Neuhausen-Nymphenburg eben am besten am Rotkreuzplatz.
Und wir fordern, dass hybride Sitzungen auch über das Jahr 2022 in kommunalen Gremien in Bayern möglich bleiben müssen. Dafür muss die aktuelle Regelung zur Außerkrafttretung der entsprechenden Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung gestrichen werden. Der Oberbürgermeister soll sich dafür bei der Staatsregierung stark machen einen solchen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.
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